Verband der Gartenbauvereine Saarland-Pfalz e.V.: Richtlinien für Ehrungen
§ 1
Innerhalb des Verbandes der Gartenbauvereine Saarland-Pfalz e.V. werden aus Anlass von Ehrungen folgende Auszeichnungen vergeben:
- Die goldene Rose des Verbandes
- Die goldene Ehrennadel des Verbandes
- Die Silberne Rose des Kreisverbandes
- Die Ehrennadel des Vereins in folgender Ausführung:
- Gold
- Silber
§ 2
Die "goldene Rose" des Landesverbandes wird verliehen für außerordentliche Verdienste innerhalb der Organisation des Verbandes oder ganz allgemein um die Garten- und Landespflege.
§ 3
Die goldene Ehrennadel des Verbandes wird verliehen für min. 50-jährige Mitgliedschaft in einem dem Verband angeschlossenen Gartenbauverein.
§ 4
Für die Verleihung der Silbernen Rose des Kreisverbandes gelten folgende Voraussetzungen: Außerordentliche Verdienste um die Garten- und Landespflege innerhalb des Kreisverbandes.
§ 5
Die Verleihung der silbernen Vereinsehrennadel kann nach 25-jähriger, die Verleihung der goldenen Vereinsehrennadel nach 40-jähriger Vereinszugehörigkeit erfolgen. Die Verleihung der goldenen Vereinsehrennadel kann auch auf Grund außerordentlicher Verdienste um die Garten- und Landespflege im Bereich des Vereins erfolgen.
§ 6
Die Verleihung einer Auszeichnung schließt die Verleihung einer anderen Auszeichnung nicht aus.
§ 7
Die Verleihung von Auszeichnungen bedarf eines Antrages. Über den Antrag entscheidet der jeweils zuständige Vorstand.
Die Begründung für die Entscheidung nach Abs. 1 ist in einer Niederschrift festzuhalten, die den Vereinsakten beizufügen ist.
§ 8
Über die Verleihung einer Auszeichnung ist eine Urkunde zu fertigen, die von dem Vorsitzenden des die Verleihung beschließenden Organs zu unterschreiben ist.
Ehrenzeichen und Urkunde sind dem Ausgezeichneten in würdiger Form auszuhändigen,
§ 9
Im Interesse der Einheitlichkeit von Ehrungen übernimmt der Landesverband die Beschaffung von Ehrenzeichen und Urkunden.
Letzte Aktualisierung ( 19.07.2016 )